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One-Stop-Shop auch für Kleinunternehmer?


Kennst du den One-Stop-Shop in der Umsatzsteuer (kurz EU-OSS genannt)?

Solltest du kennen – auch dann, wenn du eigentlich Kleinunternehmer bist.



Wann ist der One-Stop-Shop für dich interessant?

  • wenn du Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland erbringst und/oder

  • wenn du elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland erbringst.


Also betreibst du einen Onlineshop oder verkaufst du Onlinekurse, eBooks & Co? Dann aufgepasst!



Zugegeben, bei mir taucht beim Wort One-Stop-Shop jedes Mal wieder das Bild eines Tankstellen-Shops im Kopf auf.

Auch, wenn diese steuerlichen Begriffe für mich nicht wirklich neu sind. Aber das Prinzip ist ja im Endeffekt sehr ähnlich ...


Wenn du dir einen Tankstellen-Shop vorstellst, dann hat dieser den Vorteil, dass du angefangen vom Treibstoff, Lebensmittel, Geschenkartikel, einer Trafik bis hin zum umfangreichen Car Wellness Angebot und im besten Fall auch noch einen Postpartner alles vereint findest, ohne in jedes einzelne Geschäft gehen zu müssen. Ein richtiger One-Stop-Shop also ...


Und genau diesen Vorteil, hast du auch beim One-Stop-Shop des Finanzamtes. Anstatt zahlreicher Registrierungen in den verschiedensten Ländern, dient das EU-OSS Verfahren als Erleichterung, damit du dich nur einmal in diesem One-Stop-Shop registrieren musst und dort gleich deine Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen für alle anderen EU-Länder mit abwickeln kannst.


Aber einen Moment mal und nochmal kurz zurück ... warum solltest du dich eigentlich in anderen Ländern umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen?


Seit 1.7.2021 ist deine Lieferung bzw. elektronisch erbrachte Dienstleistung grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig, in dem der Empfänger sitzt.


Beispiel: du versendest eine Ware an eine Privatperson nach Deutschland > seit dem 1.7.2021 musst du auf der Rechnung grundsätzlich die deutsche Umsatzsteuer ausweisen und dann auch abführen.


Da das ja extrem mühsam wäre, wenn du dich in jedem Land einzeln registrieren müsstest, um die jeweilige ausländische Umsatzsteuer zu bezahlen, gibt es seit 1.7.2021 als Erleichterung den EU-One-Stop-Shop.


Im Endeffekt ist das nichts anderes, als das du über das öst. Finanzonline die Meldung machst, wie viel Umsätze du pro Land getätigt hast und dann den gesamten Umsatzsteuerbetrag bezahlst. Danach wird dieser Betrag an die einzelnen betroffenen EU-Länder aufgeteilt.

Soviel einmal zum Grundprinzip dahinter.



Und dann kommt jetzt noch die „neue“ Kleinstunternehmergrenze für den Versandhandel und elektronisch erbrachte Dienstleistungen ins Spiel.


Alles was du über die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze weißt, vergiss jetzt mal kurz. Denn es gibt eine zusätzliche Grenze, die du ab jetzt immer im Auge behalten solltest...

Eine Erleichterung gibt es also für sogenannte „Kleinstunternehmer“, wenn derartige Umsätze (also die Umsätze aus dem Versandhandel + elektronisch erbrachte Dienstleistungen) in andere EU-Länder (und nur die in andere Länder) insgesamt unter 10.000€ liegen.


Das heißt, wenn deine Umsätze daraus unter dieser Grenze liegen, kannst du weiterhin wie bisher die Rechnung mit der österreichischen Umsatzsteuer ausstellen.

Und dafür brauchst du auch keinen One-Stop-Shop und alles läuft weiter wie bisher.



Doch was hast du zu tun, wenn du nicht unter die Kleinstunternehmerregelung fällst:


1) Ein Antrag zur Teilnahme am EU-OSS System ist immer im Quartal bevor du erstmalig eine EU-OSS Erklärung abgeben willst über Finanzonline zu stellen.


2) Danach sind vierteljährliche Meldungen abzugeben (auch Nullmeldungen).


3) Auch die ausländische Umsatzsteuer ist dann ebenfalls vierteljährlich spätestens am letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats zu zahlen.

(Bsp.: Jänner – März > bis spätestens 30.04.2022)


Und wichtig wäre auch, dass du deinen Onlineshop oder die Plattform über die du Onlineangebote anbietest nochmals genauer hinsichtlich der Rechnungslegung unter die Lupe nimmst und die Einstellungen betreffend Umsatzsteuer richtig anpasst.


Nachdem es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, stehen wir dir natürlich gerne mit unserem gesamten Know-How und Erfahrungsschatz zur Seite. Alles was du dafür tun musst ist eine Beratungssession – vereinbare hier deinen Wunschtermin - zu buchen.


Liebe Grüße,

Patricia & das Abenteuer Steuer Team

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